| Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Deswegen können Sie bei uns jede Woche von Mittwoch bis Freitag einen Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung bekommen.
Sie möchte unsere Leistung in Anspruch nehmen? Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
|
Kontakt: Fahrzeugtechnik "Thüringen" Finkenbergweg 2 99955 Bad Tennstedt 0 36 0 41 / 33 88 3 mail@fahrzeugtechnik-thueringen.de |